Wespen- und Hornissen

Wespe

Zur Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern wird des Öfteren die Feuerwehr herangezogen. Sofern die Entfernung im öffentlichen Interesse ist, da von den Tieren eine unmittelbare Gefahr für den Menschen ausgeht, kann das Nest als freiwillige Leistung entfernt werden.

 

Besteht hingegen kein sofortiger Handlungsbedarf, soll nach Empfehlung der Kreisverwaltungsbehörden ein Auftrag an die in der freien Wirtschaft tätigen Schädlingsbekämpfer erteilt werden.