Anforderung einer Steuer ID-Nr.

Die steuerliche Identifikationsnummer im Überblick

 

Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein kompliziertes und teures Steuersystem. Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.

 

Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

 

 

 

Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch

 

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.


Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 (Ersatzbescheinigung) können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist Ihrem Finanzamt bekannt.

 

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.

 

Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte und zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), auch mit Hinweisen für Arbeitnehmer ohne steuerliche Identifikationsnummer, erhalten Sie über das Elster-Internetportal.