Breitbandausbau des Marktes Frontenhausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit

 

Übertragungsraten von mindestens

  • 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
  • 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Ansprechpartner: Herr Dittrich (Geschäftsleitung)

 

Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (07.07.2023)

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Frontenhausen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn  Dittrich.

 

E-Mail: hauptamt@markt-frontenhausen.de

 

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (11.07.2023)

Der Markt Frontenhausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Frontenhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.08.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Der Markt Frontenhausen hat im Zeitraum vom 18.07.2023 bis 18.08.2023 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Der Markt Frontenhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. Der Markt Frontenhausen bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen,

 

Angebote bis zum 31.01.2024 um 12 Uhr einzureichen.

 

 

HINWEIS: Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens als XLS Datei an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

 

Förderschritt 5:

Der Markt Frontenhausen hat im Zeitraum vom 11.11.2023 bis 31.01.2024 ein einstufiges Auswahlverfahren nach Nr. 7 und Nr. 8 BayGiBitR durchgeführt.

 

Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.