Flussbad „Bodheisl“

Vils-Flussbad Bodhäusl

Foto: Anna Unterholzer

Ein Denkmal ganz anderer Art ist ein kurioser Bretterverschlag links der Vils, wenige Meter von der Vilsbrücke entfernt, der sich bei näherer Betrachtung als eins der letzten Flussbäder Bayerns entpuppt. Wenige Schritte führen immer noch die zahlreichen sonnenhungrigen Besucher direkt in die kühlende Vils. Damit wird das „Bodheisl“, dieses bedeutende Unikat, weiter lebendig gehalten, als ein besonderes Plätzchen verehrt oder als „geht gar nicht“ abgelehnt. So weit gehen die Meinungen zum „Bodheisl“ auseinander. Idyllischer könnte es nicht liegen. Dem Vilswasser werden von den Einheimischen sogar heilende Kräfte zugesprochen.

 

Franz Xaver Erlmeier schreibt in seiner Chronik vom Juli 1926, dass Frontenhausen vom Mittelalter her ein heizbares öffentliches Badehaus besessen hat. Dieses befand sich zwischen Kirche und Pfarrhof in der Kirchgasse. Mitte des 19. Jahrhunderts kam das Ende für dieses uralte reale Gemeindebad. Um 1876 hat der Magistrat des Marktes schließlich draußen an der Vils ein Sommerbad einrichten lassen, das von einzelnen fleißig, von anderen Bewohnern gar nicht benützt wurde, wie Erlmeier zu berichten weiß.

 

Badehäuser Bekanntmachung Badeordnung

Links: die beiden Badehäuser in der Vils. Rechts: Bekanntmachung der Badeordnung von 1912 (Quelle Vilstaler Bote)

 

Es waren Holzbauten auf Pfählen in der Vils mit wohl engeren Kabinen für einzelne Personen, in denen diese in die Vils hinabsteigen und so ins Wasser eintauchen konnten, um sich zu waschen und ihren Körper zu reinigen. Eine Schwimmfunktion im Fluss war nicht vorgesehen. Bis nach dem II. Weltkrieg haben sich die hölzernen Pfähle im Flussbett erhalten, auf denen diese Badeanstalt errichtet gewesen ist.

 

Bild schwarz weiß Vils Bild schwarz weiß vils

Um die Badeanstalt auch bei Hochwasser zu erreichen, wurde wohl bereits zu deren Erbauungszeit entlang der Vils ein hölzerner Steg nach Norden hin errichtet.

 

Das heutige Flussbad wurde nach dem I. Weltkrieg eingerichtet. Den damaligen Moralvorstellungen angepasst, bestand es aus zwei Abteilungen, die nicht nur bei den Umkleidekabinen, sondern auch noch im Wasser durch einen Zaun Männlein und Weiblein voneinander trennten. Selbst Ehepaare mit Kindern waren gezwungen, sich auf getrennten Seiten im Wasser zu vergnügen. Aus Erzählungen weiß man, dass Herr und Frau Apotheker einmal gemeinsam im Wasser schwammen, was der damalige Bürgermeister Bauer als unsittlich bezeichnete. Später hat ein Hochwasser diesen Wassertrennzaun mit sich gerissen. Der Eintritt kostete anfangs 5 Pfennige für Kinder und 20 Pfennige für Erwachsene. Später wurde er auf 10 bzw. 30 Pfennige erhöht. Geboten wurde dafür eine herrliche Schwimmstrecke flussaufwärts Richtung Loitersdorf, ein Sprungbrett, Umkleidekabinen, Liegeflächen und die Betreuung durch einen Bademeister. Vielen wird das Ehepaar Zwack noch ein Begriff sein. Beide waren auch beim Roten Kreuz tätig und führten die Badeanstalt von 1948 bis 1967 zur vollen Zufriedenheit der Gäste. Süßigkeiten und Getränke wurden angeboten, Witz und Humor vom Bademeister gab's gratis dazu. Nach dem Tod von Herrn Zwack wurde das Bad nicht mehr beaufsichtigt. Heute ist die Marktgemeinde für die Instandhaltung zuständig und sie übernimmt diese Aufgabe gerne, um den Badegästen einen angenehmen Aufenthalt in dieser romantischen Badestelle an der Vils zu ermöglichen. Immer noch von hohen Bretterzäunen abgeschirmt ist es gelungen, den Charme der historischen Badeanstalt und eine naturnahe Stätte für Spaß und Erholung in der Sommerzeit zu erhalten.

 

So finden Sie das "Bodheisl": Link zu Google-Maps

QR Code zum Bodheisl

 

Das Baden ist auf eigene Gefahr; eine Badeaufsicht ist nicht vorhanden!

 

Flussbad Bodheisl 1 Flussbad Bodheisl

 

Auf die Verbote gemäß § 4 der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen wird hingewiesen.

 

Den Benutzern der Badestelle ist insbesondere untersagt:

  •  die Beschädigung und Verunreinigung der Anlage und ihrer Bestandteile
  • das Grillen
  • der Alkoholgenuss
  • das Jagen oder Fangen von Tieren
  • die Benutzung von Radio- oder Tonwiedergabegeräten, soweit dadurch andere Anlagenbenutzer belästigt werden
  • das Zelten sowie Nächtigen
  • das Errichten und der Betrieb von offenen Feuerstellen

Ausnahmen können durch Sondernutzungserlaubnis des Marktes Frontenhausen zugelassen werden. Widerrechtliche Handlungen sind mit Geldbuße bis zu 2.500 Euro bewehrt.