Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie wird aufgrund der Hundesteuersatzung des Marktes Frontenhausen erhoben.
Für jeden über vier Monate alten Hund ist Hundesteuer zu entrichten. Diese Hunde können online, schriftlich oder persönlich angemeldet werden. Die Hundesteuermarke wird direkt im Rathaus ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid mitgesendet.
Die Hundesteuer ist einmal jährlich, in der Regel im Februar, zu entrichten.
Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Tod oder dem Wegzug des Tieres aus dem Gemeindebereich. Wird innerhalb des gleichen Jahres wieder ein Hund angeschafft, muss die Steuer nicht nocheinmal entrichtet werden. Ist der Hund für weniger als drei Monate in einem Jahr steuerpflichtig muss keine Steuer gezahlt werden bzw. die bereits bezahlte Steuer wird zurückerstattet.
Ermäßigungen und Ausnahmen sind möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Hundersteuersatzung des Marktes Frontenhausen.
Nachfolgende Online Bürgerdienste sind aktuell möglich:
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Grötzinger oder Herr Dechantsreiter gerne zur Verfügung.