Im Gemeindegebiet von Frontenhausen ist das Anbringen von Anschlägen, insbesondere von Plakaten, Zetteln oder Tafeln, sonstigen schriftlichen und bildlichen Druckerzeugnissen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes grundsätzlich nur an den für diesen Zweck zugelassenen Flächen oder nach vorheriger Sondernutzungserlaubnis möglich.
Das Werben an den großen festinstallierten Plakatwänden (18/1 Plakat = 9m²) ist in der Bahnhofstraße, Dingolfinger Straße, Jahnstraße und Vilsbiburger Straße möglich. Die ausdrückliche Erlaubnis und deren Nutzungsbedingungen sind mit unserem Vertragspartner Kommunale Außenwerbung Günther & Schiffmann GmbH & Co. KG, Kurzes Geländ 16, 86156 Augsburg, abzustimmen. Telefon: 0821–444644-0 oder augsburg@schiffmann-aussenwerbung.de
Wenn Sie in Frontenhausen eine selbsterrichtete Werbeanlage oder ein Transparent (z.B. auf einem Bauzaun) für eine öffentliche Veranstaltung aufstellen wollen, ist dies grundsätzlich auf der Grundstücksfläche "Am Anger" in der Vilsbiburger Straße, auf der Erlaubnisfläche "Nähe Feldmühle" ggü. dem Kreisverkehr am Gewerbegiebiet oder am Volksfestplatz in der Dingolfinger Straße, vorbehaltlich einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis des Marktes Frontenhausen (Formular unten im Download) möglich.
Wenn Sie Plakate bzw. Plakatträger für eine öffentliche Veranstaltung an Lichtmasten anbringen wollen, ist dies grundsätzlich in der Vilsbiburger Straße und Bahnhofstraße möglich. Hierbei wenden Sie sich bitte gleich direkt an die untenstehenden Unternehmer. Der Markt Frontenhausen hat mit diesen Unternehmern eine Sondernutzungserlaubnis auf Dauer geschlossen, welche ein Plakatierungsrecht für festinstallierte Wechselrahmen, an Masten in der Vilsbiburger Straße und Bahnhofstraße, beinhaltet.
Widerrechtlich angebrachte Plakate/Plakatträger werden auf Kosten des Verursachers entfernt.
Regionale Außenwerbung Herr Marcus Baldauf 84428 Buchbach |
Veranstaltungsservice Uwe Penner Priel 20 85408 Gammelsdorf
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Tel: 08086/949199 Handy: 0160/967 48 767
20 Standorte im Markt Frontenhausen |
Tel: 08766/939866 E-Mail: upenner@t-online.de
10 Standorte im Markt Frontenhausen |
Für politische Parteien und Wählergruppen, sowie die Antragsteller bei Volks-/Bürgerbegehren bzw. Volks-/Bürgerentscheiden bestehen Ausnahmen für Plakate oder eigene Plakatträger vor den jeweiligen Wahlen oder Entscheiden. Wenn Sie in Frontenhausen Plakate/Plakatständer mit politischen Hintergrund vor Wahlen oder Entscheiden aufstellen oder errichten wollen, ist hierfür die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis (Formular unten im Download) erforderlich. Vor Wahlen werden zusätzlich von der Marktgemeinde Frontenhausen große Plakatständer aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate von zur Wahl zugelassenen Parteien oder Wählergruppen bestimmt sind.
Ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde zu stellen:
- Für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist dies das Staatliche Bauamt,
- für Kreisstraßen der Landkreis Dingolfing-Landau
- für Gemeindestraßen der Markt Frontenhausen. Der Markt Frontenhausen ist auch generell zuständig für Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher) ist daher erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mittermaier gerne zur Verfügung.