Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet diesjährig wieder die Wahl der Schöffen statt. Daher werden derzeit in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich oder persönlich beim Wahlamt des Marktes Frontenhausen melden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie diese. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Wer kann sich für das Schöffenamt bewerben? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz kann es nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger zwischen 25 und 69 Jahren, die im Markt Frontenhausen wohnen, haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Die Vorschläge sollen schriftlich beim Markt Frontenhausen abgegeben werden. Der jeweilige Bewerbungsbogen steht unten zum Download bereit. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer sowie gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten. Ausserdem müssen Sie noch versichern, dass Sie nicht vorbestraft sind und gegen Sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
Gemäß Nr. 1.5. der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern sind vom Markt Frontenhausen 4 Personen dem Amtsgericht Landau an der Isar für die Wahl als Schöffen vorzuschlagen.
Für die Wahl als Jugendschöffen sind vom Markt Frontenhausen 3 Personen dem Kreisjugendamt Dingolfing-Landau vorzuschlagen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können und als Jugendschöffe zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Die Zahl der Hauptschöffen wird so bemessen, dass voraussichtlich jeder zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Die Reihenfolge, in der die Hauptschöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen teilnehmen, wird für das ganze Geschäftsjahr im Voraus durch Auslosung in öffentlicher Sitzung bestimmt.
Die Schöffen können nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG – in der jeweils geltenden Fassung (§§ 55, 77 GVG) für Zeitversäumnis, Aufwand und Nachteile bei der Haushaltsführung bzw. für Verdienstausfall entschädigt werden sowie Ersatz der Fahrtkosten und sonstiger Aufwendungen erhalten. Nach § 16 JVEG erhalten unterschiedslos alle Schöffen eine Entschädigung für den Zeitaufwand, der mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden ist, in Höhe von 7,- € pro Stunde.
Wer sich als Frontenhausener Bürger bzw. Bürgerin für das Schöffenamt interessiert und dafür geeignet fühlt, soll sich bitte bis zum 17. März 2023 (für das Amt des Jugendschöffen) bzw. bis zum 31. März 2023 (für das Amt des Schöffen) bei Frau Mittermaier vom Markt Frontenhausen (Telefonnummer 08732/9201-31) mit dem untenstehendem Formular bewerben.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder in der nachfolgenden Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern".