Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Bau- und Straßenrecht

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an diese vor dem Beginn der Arbeiten wenden und die notwendige Beschilderung anordnen lassen.

 

Nähere Ausführungen hierzu oder den entsprechenden Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung im Markt Frontenhausen finden Sie untenstehend.

 

Nachfolgende Online Bürgerdienste sind aktuell möglich:

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mittermaier gerne zur Verfügung.