Ab 1. April übernimmt der Freistaat Bayern unter bestimmten Bedingungen die GEMA-Gebühren für Vereine

Leitfaden für Vereinsfeiern

Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gestalten Sie den Verein und leisten aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Ihre Vereinsfeste und -feiern sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen. Für Ihren bayerischen Verein fallen für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. 

 

 

 

Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei der GEMA gemeldet wird, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernehmen kann.

 

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Bayern
  • mit vorwiegend ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
  • für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
  • ohne Eintritt (Spenden sind erlaubt)
  • auf einer maximalen Fläche von 300 qm
  • mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern
  • Anmeldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal
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Nähere Infos finden Sie hier.