Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
- Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
- Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
- Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Eine Verlängerung des bestehenden Kinderreisepasses um ein Jahr bzw. die Neubeantragung eines Kinderreisepasses ist daher nur noch bis Ende Dezember 2023 möglich.
Die bis dahin ausgestellten Dokumente behalten selbstverständlich auch nach dem 01.01.2024 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.01.2024 sind dann auch für Kinder ein Personalausweis und/oder ein Reisepass zu beantragen.
Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.
Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Die Gültigkeit für beide Dokumente beträgt 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Kosten:
Personalausweis: 22,80 € / Reisepass: 37,50 €
Bitte beachten Sie nun bei Ihrer Urlaubsplanung die längeren Lieferzeiten (Personalausweis: ca. 3 Wochen; Reisepass: ca. 5 Wochen). Die Lieferzeiten können je nach Bestellaufkommen abweichen.