Aufhebung des Gesamtbebauungsplanes "An der Feldherrnstraße"

Bild Aufhebung Bplan An der Feldherrnstraße

Der Marktgemeinderat hat am 31. Januar 2022 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Feldherrnstraße“ des Marktes Frontenhausen mit den Deckblättern Nr. 1 aus dem Jahre 1976, dem Deckblatt Nr. 2 aus dem Jahre 1982, dem Deckblatt Nr. 3 aus dem Jahre 1988 und dem Deckblatt Nr. 4 aus dem Jahre 2011 aufzuheben.

 

Der angestrebte Erwerb der in diesem Planungsgebiet liegenden Grundstücke zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Verkauf von preisgünstigen Bauplatzgrundstücken ist nie eingetreten. Mit einer Fläche von ca. 2,4 ha liegt mittig ein noch immer weitgehend unbebautes Gebiet. Die Bauleitplanung müsste umfassend „modernisiert“ werden. Ein Erwerb der Grundstücke und eine damit verbundene Erschließung von Baugrundstücken unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen ist für den Markt Frontenhausen nicht absehbar. 

 

Die in den Bauleitplanungen beabsichtigte Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen ist aufgrund der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf die Grundstücke nicht umsetzbar. Die planersetzenden Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB werden zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Gebiet als vorerst ausreichend gesehen.