Die Marktgemeinde Frontenhausen hat mit Beschluss vom 18.05.2026 eine Satzung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschlossen.
Bekanntmachung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts











