Der Markt Frontenhausen hat in der Marktgemeinderatssitzung vom 16.09.2024 aufgrund des Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) eine Satzung über die öffentliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Frontenhausen (BGS/WAS) erlassen.
Die Satzung liegt im Rathaus Frontenhausen (Zimmer Nr. 8) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Satzung wird jederzeit auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Satzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft und gilt rückwirkend zum 01.01.2024. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 22.12.1994, zuletzt geändert mit der Satzung vom 17.02.2021, außer Kraft.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Frontenhausen