Der Markt Frontenhausen hat in der Marktgemeinderatssitzung vom 26. Mai 2025 aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Frontenhausen (Friedhofssatzung - FS) erlassen.
Die Satzung liegt im Rathaus Frontenhausen (Zimmer Nr. 9) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Satzung wird jederzeit auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.05.2018 außer Kraft.