Bekanntmachung - Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung des Marktes Frontenhausen

Info

Der Markt Frontenhausen hat in der Marktgemeinderatssitzung vom 26. Mai 2025 aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung des Marktes Frontenhausen (Friedhofsgebührensatzung - FGS) erlassen.

 

Die Satzung liegt im Rathaus Frontenhausen (Zimmer Nr. 9) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Satzung wird jederzeit auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Die Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.05.2018 außer Kraft.

 

Bekanntmachung - Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung des Marktes Frontenhausen (Friedhofsgebührensatzung - FGS)