Kindertagesstätte „Storchennest“ - Anmeldung Eingewöhnung

 

 

 

Verfahren und Fristen

 

Die Anmeldung erfolgt in 3 Schritten:

 

1. die Einschreibung:

 

Anmeldetage für das kommende Betreuungsjahr sind in der Regel im Februar, ab Mitte / Ende Januar kann online ein Termin dafür gebucht werden.

Die Einschreibung eines Kindes erfolgt durch die Eltern (oder einen Elternteil) persönlich und enthält ein kurzes Informationsgespräch über wichtige Aufnahmekriterien und das Ausfüllen eines Anmeldeformulars. Ein verbindlicher Kitaplatz kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugesichert werden.

 

 

2. der Infoabend für die Eltern:

 

Die Einladung für diesen Abend ist zugleich die Zusage für einen Kitaplatz. Ziel dieser Veranstaltung ist, den Eltern den Kindergarten / die Krippe und das Personal vorzustellen, unsere pädagogische Arbeit zu erläutern und wichtige Informationen (Konzeption) und Unterlagen an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben. Außerdem werden mit den Eltern Termine für die Betreuungsverträge und für den Schnuppertag vereinbart.

 

3. der Schnuppertag:

 

An diesem vereinbarten Tag kommen die Eltern mit dem angemeldeten Kind in den Kindergarten, in die zukünftige Gruppe des Kindes. Kind und Eltern haben dabei die Möglichkeit, einen typischen Kindergartentag mit zu erleben.

In der Krippe findet kein Schnuppertag statt, da  Kinder und Eltern während der Eingewöhnungsphase den Krippenalltag gemeinsam kennenlernen.

 

Die Eingewöhnung für Kleinkinder:

In der Krippe werden die angemeldeten Kinder (wenn möglich) zu Peergroups zusammengefasst und ein gemeinsamer Aufnahmetermin festgelegt.

Sie starten gemeinsam mit einer familiären Bezugsperson und zwei Fachkräften in einem Gruppenraum (1-2 Stunden). Erst wenn eine Beziehung zur Fachkraft aufgebaut wurde, finden erste kleine Trennungen statt.

Die Bezugsperson kann während der Trennungsphasen an Gesprächen und pädagogischen Angeboten einer Elternbegleiter*in teilnehmen. Die Bezugsperson bleibt solange in der Einrichtung, wie es nötig ist.

 

Unserer Aufnahmebedingungen sind:

 

  • Kinder aus dem Gemeindegebiet werden bevorzugt aufgenommen
  • Aufnahmetermin ist in der Regel zu Beginn eines Kitajahres, also im September.
  • benötigte Unterlagen:
      • Anmeldeformular
      • Ausweis beider Elternteile zum Nachweis der Herkunft bzw. des Wohnortes
      • Bankverbindung
      • gelbes Untersuchungsheft
      • Nachweis gemäß §20 Abs 8 IfSG zum Masernschutz

 

Ansprechpartnerinnen:          

Fr. Baumann           - Leitung

Fr. Zitzelsberger     - stellvertretende Leitung