GullideckelAbwasserentsorgung:

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

 

Der Markt Frontenhausen ist Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittlere Vils. Für die Abwasserentsorgung (Kanalanschlüsse etc.) im Markt Frontenhausen ist damit der Abwasserzweckverband Mittlere Vils in Reisbach zuständig