Kasse und Steuern

Anforderung einer Steuer ID-Nr.

Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Gewerbe

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 350 v. H. Für die Gewerbesteuer gelten die folgenden Verfahrensgrundsätze. Diese finden Sie anschließend.
Bild Steuer

Grundsteuer

er Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 350 v. H. Der Hebesatz für dir Grundsteuer B beträgt 240 v.H. Bei der Grundsteuer unterscheidet man die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut.
Hundesteuer

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie wird aufgrund der Hundesteuersatzung des Marktes Frontenhausen erhoben. Für jeden über vier Monate alten Hund ist Hundesteuer zu entrichten. Diese Hunde können online, schriftlich oder persönlich angemeldet werden. Die Hundesteuermarke wird direkt im Rathaus ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid mitgesendet. Die Hundesteuer ist einmal jährlich, in der Regel im Februar, zu entrichten.

Kleineinleiterabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten (§ 1 Abwasserabgabegesetz - AbwAG). Davon sind alle Eigentümer, deren Grundstücke nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, betroffen.
SEPA

Online-Formular zum Erstellen eines SEPA-Mandats

Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Mit dem Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger (z. B. Markt Frontenhausen) ermächtigt, Einzüge von dem Konto des Zahlers auszuführen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlers autorisiert, dem Konto des Zahlers den Einzugsbetrag zu belasten. Jede Lastschriftbuchung wird mit einer eindeutigen Mandatsreferenznummer versehen sein.
Ablesen der Wasserzähler

Wassergebühren

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Über Satzungen wird der Umgriff des Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren geregelt. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.