Bau- und Straßenrecht

Bauplan

Baugenehmigungsverfahren

Das Bauamt des Marktes Frontenhausen ist bestrebt, Baugenehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Vollständig eingereichte Bauunterlagen sind dafür wesentliche Voraussetzung.

Seit 01.10.2024 ist die Eingangsbehörde für Bauanträge das Landratsamt Dingolfing-Landau
Bau- und Straßenrecht

Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an diese vor dem Beginn de
Sondernutzung

Sondernutzungserlaubnis gemäß Art. 18 bzw. Art. 22 BayStrWG

Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis gem. Art. 18 Abs. 1 BayStrWG erforderlich. Sondernutzungen nach bürgerlichem Recht
Plakatieren

Plakatieren oder Werben im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet von Frontenhausen ist das Anbringen von Anschlägen, insbesondere von Plakaten, Zetteln oder Tafeln, sonstigen schriftlichen und bildlichen Druckerzeugnissen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes grundsätzlich nur an den für diesen Zweck zugelassenen Flächen oder nach vorheriger Sondernutzungserlaubnis möglich.