Gewerbe-Abmeldung

Gewerbe-Abmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

 

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

 

 

 

 

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeabmeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

 

 

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

 

 

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

 

 

Formulare

Kosten

  • 12,50 bis 50 Euro gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/2. bzw. 27) zum Kostengesetz
      

    Zur Begleichung der Gebühren werden folgende Zahlungsarten aktzeptiert:

    • Bargeld
    • Überweisung (mit Angabe des Verwendungszwecks)

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hiechinger, Frau Grünbeck oder Frau Mittermaier, gerne zur Verfügung.