Gewerberegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe unserer Marktgemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

 

 

Form der Auskunft

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden.

Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen Ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Falls Sie Angaben zur Wohnanschrift benötigen, müssten Sie eine Auskunft aus dem Melderegister (Einwohneramt) anfordern.

 

 

Welche Daten kann ich erhalten?

Auskünfte aus dem Gewerberegister erstrecken sich auf Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Die Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse (einfache Begründung) an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht (§ 14 GewO).

 

Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle ein rechtliches Interesse, insbesondere Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht (z. B. durch Kopien von Vertragsgrundlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel usw.) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

 

Bitte beachten Sie:

Ein Auskunftsersuchen ist in jedem Fall zu begründen. Die übermittelten Daten dürfen nach Art. 19 Abs. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

 

 

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn für den gesuchten Gewerbetreibenden keine Anmeldung feststellbar oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

 

Für Gewerbeauskünfte werden folgende Gebühren erhoben

 

  • für die erste Auskunft 12,50 €

  • für jede weitere Auskunft 5,00 €

 

(Art. 6 Abs. 1 Satz 1 KG i.V.m. Tarif-Nr. 5.III.5/1.1 und 1.2 KVz)

 

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hiechinger, Frau Grünbeck oder Frau Mittermaier, gerne zur Verfügung.