Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Sie suchen einen entfernten Verwandten oder Klassenkameraden für ein Klassentreffen nach 20 Jahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft gegen eine Gebühr von 10,00 € über die gesuchte Person zu beantragen.

 

Voraussetzung dafür ist, dass die Person in Frontenhausen wohnt oder gewohnt hat und Sie uns genügend Angaben (z. B. vollständiger Name, evtl. die letzte Anschrift, Geburtstag) zur Personensuche mitteilen können.

 

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst den Namen, Vornamen, Doktorgrad und die Anschrift einer Person und muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus beantragt werden.

 

Benötigen Sie zusätzlich zu den o. a. Angaben Informationen über

 

  • Tag und Ort der Geburt, 
  • frühere Vor- und Nachnamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Sterbetag und –ort

 

ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Außerdem wird hier eine Gebühr von 15,00 € pro Person fällig.

 

 

Gebühren

Auskünfte werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse der oben genannten Gebühren (einfache Auskunft 10,00 €, erweiterte Auskunft 15,00 €) gegeben. Zur Begleichung werden folgende Zahlungsarten aktzeptiert:

 

  • Bargeld
  • Überweisung (mit Angabe des Verwendungszwecks)

 

Rechnungsstellung ist nicht möglich.

 

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hiechinger, Frau Grünbeck oder Frau Mittermaier, gerne zur Verfügung.