Zu Beachten:
Sie können die Dokumente auch von einer anderen Person abholen lassen. Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument.
Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18 Jahre.
Für den Personalausweis erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN / PUK / Sperrkennwortbrief. Die Abholung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN / PUK / Sperrkennwort-Brief erhalten haben und dies in der Vollmacht bestätigen.
Haben Sie den PIN / PUK / Sperrkennwort-Brief nicht erhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen.
Voraussetzungen:
Bevor Sie Ihr Dokument abholen, prüfen Sie bitte telefonisch oder im Internet, ob der Personalausweis oder Reisepass abholbereit ist. Die Informationen hierzu finden Sie in unsesren Onlineformularen. Wenn Sie den PIN / PUK / Sperrkennwort-Brief erhalten haben, dann liegt in den meisten Fällen der Personalausweis im Rathaus zur Abholung bereit.
Benötigte Unterlagen:
- bisherige Ausweisdokumente, falls vorhanden (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente)
- gegebenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung
- gegebenfalls Zustimmungserklärungen, Entscheidung zum Sorgerecht und anders (wenn auf dem Abholschein angegeben)
Mögliche Online-Bürgerdienstleistungen finden Sie hier.











