Das Bauamt des Marktes Frontenhausen ist bestrebt, Baugenehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Vollständig eingereichte Bauunterlagen sind dafür wesentliche Voraussetzung.
Informieren Sie sich ggf. rechtzeitig nach dem nächsten Sitzungstermin des Marktgemeinderates, um auch hier keine unnötigen Wartezeiten bezüglich eines etwaig erforderlichen Einvernehmens hinnehmen zu müssen.
Seit 01. Oktober 2024 können Bauanträge digital am Landratsamt Dingolfing-Landau eingereicht werden. Eine damit verbundene, wesentliche Änderung ist, dass sich diesbezüglich auch die Eingangsbehörde geändert hat. Ab dem Stichtag müssen alle Bauanträge, unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform eingereicht werden, direkt beim Landratsamt eingereicht werden!
Mit der Einführung dieses Verfahrens wird eine noch effizientere Bearbeitung und eine beschleunigte Abwicklung von Bauanträgen angestrebt. Der digitale Bauantrag ist über das BayernPortal (www.bayernportal.de) erreichbar.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über einen Internet-Browser. Ein benutzerfreundlicher Online-Assistent führt dabei durch das gesamte Verfahren. Dadurch können alle Beteiligten, darunter auch die Bürgerinnen und Bürger, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge auf einem speziellen Onlineportal einsehen. Auch Gemeinden und Fachstellen sind direkt eingebunden und können ihre Stellungnahmen digital abgeben, was den Bearbeitungsprozess erheblich beschleunigt.
Die bauvorlageberechtigten Planer reichen die Baupläne damit künftig über das Bayern-Portal direkt am Landratsamt ein. Landratsamt und Gemeinde können den Sachverhalt dann gleichzeitig bearbeiten. Es können Bauvorlagen aber auch immer noch in Papierform eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen werden dafür am Landratsamt eingescannt und anschließend digital weiterverarbeitet.
Die Marktverwaltung steht bei Fragen gerne beratend zur Verfügung. Auf der Webseite https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Entwurfsverfasser, Bauherren und weitere Beteiligte des Baugenehmigungsverfahrens umfassende Informationen über den Digitalen Bauantrag.
Die nachfolgende Prüfliste soll Bauherrn und Entwurfsverfassern dabei helfen, die notwendigen Bauvorlagen vollständig einzureichen.
Amtlicher Lageplan
- Für das Vorhaben ist ein aktueller amtlicher Lageplan (nicht älter als 6 Monate), erhältlich grundsätzlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Landau a. d. Isar oder in der Marktverwaltung bei Frau Ribic (grds. Di-Fr vormittag), erforderlich.
Bauzeichnungen/Lageplan
- Zeichnen Sie in eine Kopie des amtlichen Lageplanes (separat auf DIN A4-Blatt) die geplanten bzw. betroffenen baulichen Anlagen ein.
- Kennzeichnen Sie das Grundstück (Umstrichelung) und das Gebäude
- Stellen Sie alle vorhandenen und geplanten sowie die genehmigungsfreien baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück dar.
- Geben Sie Aussenmaße, Geschosszahl, Dachform, Abstandsflächen, ggf. unterbaute Flächen wie Tiefgaragenzufahrten und Zu- und Abfahrten bezüglich des geplanten Bauvorhabens an.
- Tragen Sie Anzahl und Standorte der Kfz-Stellplätze ein. Geben Sie die Lage etwaig erforderlicher Feuerwehrzufahrten an.
- Der Lageplan und alle Bauzeichnungen sind vom Planfertiger und vom Bauherrn zu unterschreiben.
Bauzeichnungen/Grundrisse allgemein
- Stellen Sie alle von der Baumaßnahme betroffenen Grundrisse im Maßstab 1.1000 dar und vermaßen Sie diese.
- Geben Sie die genaue Nutzung der Räume und die Flächen in m² an.
- Stellen Sie die Gebäudeanschlüsse und den Grenzverlauf dar.
- Vermaßen Sie Balkone, Terassen, Dachaufbauten und Gauben. Tragen Sie die Lage der Kamine bzw. Abgasleitungen ein.
- Geben Sie Schnittführungen an und stellen Sie die Schnittführungen in den Grundrissen dar.
- Zeichen Sie ggf. geplante und notwendige Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ein.
- Zeichnen Sie die Grenzen des Grundstücks, festgesetzte Baulinien oder Baugrenzen ein und vermaßen Sie das (die) geplante(n) Gebäude bezogen auf die Grundstücksgrenzen.
- Tragen Sie Art, Anzahl und Standort der Behälter für Restmüll und Wertstoffe ein.
- Kennzeichnen Sie mit einem Nordpfeil die Lage des Gebäudes
- Stellen Sie alle unterbauten und versiegelten Flächen dar.
- Geben Sie die Abstandsflächen und deren Maße an. Die Abstandsflächen sind auf das natürliche oder abgegrabene Gelände zu beziehen.
- Geben Sie Dachneigungen und die Kniestockhöhen sowie die Geschoss- und die lichten Raumhöhen an.
- Vermaßen Sie die Wandhöhe nach Art. 6 Abs. 4 BayBO und die Firsthöhe
Bauzeichnungen/Ansichten
- Stellen Sie alle zur Beurteilung notwendigen Ansichten dar.
- Tragen Sie den natürlichen und geplanten Geländeverlauf mit Höhenkoten bezogen auf NN ein.
Bauzeichnungen/Unterschriften
- Mindestens die ersten beiden Fertigungen der Bauzeichnungen, inklusive Lageplan, müssen von allen Antragstellern und dem Bauvorlageberechtigten nach Art. 61 BayBO original unterschrieben sein.
- Lassen Sie alle betroffenen Nachbarn auf mindestens den ersten beiden Fertigungen unterschreiben und tragen Sie die Namen und Anschriften an.
- Legen Sie ein vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Baubeschreibungsformular bei.
- Reichen Sie die Bauvorlagen mindestens 3-fach ein
Die o. g. Prüfliste ist nicht vollständig. Über die Notwendigkeit etwaiger weiterer Unterlagen beraten wir Sie gerne persönlich oder telefonisch in der Marktverwaltung. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ribic gerne zur Verfügung.