Die Urkunden des Marktes Frontenhausen

Verkaufsurkunde

Der Markt Frontenhausen ist in der glücklichen Lage, die Geschichte seines Marktrechtes mit 14 originalen Pergamenturkunden aus der Zeit zwischen 1386 und 1772 nachweisen zu können. Diese Beweise waren gerade in den vergangenen Jahrhunderten enorm wichtig, konnte doch damit gegenüber der Obrigkeit, die sich vielfach in sehr wichtigtuerischen Zwischen- und Oberbehörden manifestierte, die seit alters her überkommenen Rechte der Gemeinde bewiesen werden. Der Markt Frontenhausen hat im Jahr 2023 diese alten Archivalien digitalisieren lassen und kann sie nun der interessierten Bevölkerung und der Forschung auf seiner Internetseite frei zur Verfügung stellen. 

 

1986 feierte der ganze Ort „600 Jahre Marktrechte Frontenhausen“. Vielleicht lag man damals mit diesem Datum etwas daneben und hätten sogar schon früher dieses Jubiläum begehen können. Doch exakt kann man die Verleihung dieses Rechts momentan nicht bestimmen. Und das ist auch nicht so schlimm, denn so bleibt der Geschichtsforschung immer etwas zu tun übrig.

 

Verkaufsurkunde

Verkaufsurkunde des Bischofs Johannes I. von Regensburg vom 26. April 1386 (Hauptstaatsarchiv München, Kurbaiern 21270). Ausfertigung der Urkunde in Pergament mit zwei gedruckten Siegeln, Höhe 26,5 cm und Breite 41 cm. Vermerk auf der Rückseite: „Kaufbrief uver Teispach (15. Jahrhundert)“.

 

Entscheidend sind zwei Urkunden von 1386. In beiden wird Frontenhausen bereits als „Markt“ bezeichnet. Daraus folgt, dass der Ort bereits im Besitz dieses Rechtsstatus gewesen ist. Inwieweit die Ausformung, also die innere Verfassung mit Bürgermeister, Räten und Bürgerrechten bereits vollzogen war, dazu ergeben die Urkunden keinen Hinweis. In der o.g. Verkaufsurkunde teilten der Bischof und das Domkapitel (Propst, Dekan und Domherren) von Regensburg allen ihren Rittern und Dienstknechten (= Adeligen und Ministerialen), den Märkten zu Frontenhausen und Pilsting und allen anderen Personen, die als Lehen-oder Pfandschaftsinhaber zur Herrschaft Teisbach gehören, mit (…), dass sie die Veste und Herrschaft Teisbach mit allem Zubehör (Nutzungen, Lehen, Wildbann) an die Herzöge Stephan II., Friedrich und Johann um eine Summe Geld verkauft haben. (…) Bischof und Domkapitel entbinden alle Personen, die in der Herrschaft Teisbach Lehen oder Pfandschaften besitzen, des ihnen geschworenen Eides. Diese sollen nun den Herzögen von Bayern als ihren rechten Herren schwören und huldigen. Diese Urkunde ist sozusagen die Vorbedingung zur ersten eigenen Frontenhausener Urkunde vom Dezember 1386 (Urkunde Nr. 1 aus dem Marktarchiv). Mit keiner von beiden wurde aber das Marktrecht verliehen. Die erste ist eine reine Verkaufsurkunde und die andere vom Dezember bestätigt Frontenhausen seine Freiheiten und Jahrmärkte. Das Frontenhausener Marktrecht dürfte somit älter sein.

 

Betrachten wir also zunächst die Entwicklung der Rechtssituation in unserem Gebiet seit dem Aussterben der Grafen von Frontenhausen mit dem Tod von Bischof Konrad IV. von Regensburg 1226 und dem damit verbundenen Anfall der Grafschaft an das Hochstift Regensburg Mittels Schenkung/Vererbung:

 

Bereits am 4. September 1240 bestätigt Bischof Siegfried von Regensburg in einer in Teisbach ausgestellten Urkunde, dass in seiner Gegenwart Otto, sein früherer Richter in Teisbach und dessen Gemahlin Mahthildis im Einvernehmen mit ihrem Sohn Markelinus und ihrer Tochter Mahthildis einen Hof in Frontenhausen durch die Hand des Salmanns Ratold von Teisbach dem Katharinenspital in Regensburg übereignet haben. Damit sind nur 16 Jahre nach dem Tod des letzten Grafen von Frontenhausen Verwaltungsstrukturen erkennbar. Der Hauptort hat sich von Frontenhausen nach Teisbach verlagert. Richter und Verwalter waren damals in einer Hand zusammengelegt.

 

Im Historischen Atlas von Dingolfing  erfahren wir dann, dass unter Herzog Otto II., dem Erlauchten, um 1250 die bischöfliche Burg Teisbach zerstört worden ist. 1265 verzichtete der Regensburger Bischof Leo Thundorfer gegenüber dem Herzog auf die vom Bistum beanspruchten Teile der Unterstadt von Dingolfing. Markt und Burg Teisbach verblieben weiterhin in bischöflichem Besitz, die Teisbacher Burg wurde 1253 an vermutlich anderem Ort wieder aufgebaut. Das von den Grafen von Frontenhausen stammende Hochgericht verblieb beim Herzog.

 

1377 wurde diese Teisbacher Burg von Bischof Konrad VI. von Haimberg an die Herzöge von Bayern verpfändet und der Burgpfleger Werner von Staudach am 1. April 1378 zur Übergabe der Burg an Herzog Friedrich von Bayern aufgefordert, was am 17. April erfolgte. Nach der Übergabe hatte Arnold der Fraunberger das Amt des nun herzoglichen Pflegers zu Teisbach inne.

 

Zu den niederbayerischen Besitzungen des Hochstifts Regensburg gehörten verkehrsbegleitend Güter und Rechte zwischen Regensburg und Landshut: Eggmühl (Lkr. Regensburg) und Ergoldsbach waren seit 1295 regensburgisch, Essenbach ebenfalls Regensburger Besitz. Zentrum der Schenkung des Bischofs Konrad IV. war naturgemäß Frontenhausen selbst, gelegen im Vilstal. Charakteristisch für den Regensburger Hochstiftsbesitz ist, dass er weniger flächenmäßig organisiert war, sondern umfassend Verkehrswege begleitete und hier – wohl im sozusagen öffentlichen Interesse – Schutzfunktion übernommen hat.

 

Höchst interessant für die Entwicklung der Rechtsstellung von Frontenhausen sind die weiteren Geschehnisse am Ende des 13. Jahrhunderts. 1295 verkauften die Herzöge Otto, Ludwig und Stephan zusätzlich das Grafschaftsgericht (also die Hochgerichtsrechte) in den späteren Märkten Ergoldsbach, Frontenhausen, Pilsting und Teisbach an Bischof Heinrich II. von Regensburg. Mittels einer Urkunde (Ried. Cod. Rat. 1,692) genehmigt König „Adolf am 19. Februar 1296 dann den Verkauf der reichslehnbaren Grafengerichte in den Hofmarken Teispach, Frontenhausen, Pilsting und andern seitens der Herzöge Otto, Ludwig und Stefan von Bayern an den Bischof Heinrich von Regensburg und beauftragt den Erzbischof Konrad von Salzburg, in seinem Namen die Formalitäten dieses Geschäftes zu vollziehen, indem er die dadurch bewirkte „Durchschneidung Minderung und Theilung der Grafschaften zulässt, aber auch darauf gehalten wissen will, dass das Fürstenthum Baiern für die hierdurch erfolgende Schmälerung angemessenen Ersatz durch die Herzoge erhalte.“ Welche Bedeutung hatte nun die Bezeichnung „Hofmark“ für die angegebenen Orte? Hatten sich schon vor dem Verkauf durch die Herzöge bereits Selbstverwaltungsrechte noch unter der Hoheit des Regensburger Hochstifts entwickelt dort entwickelt? Wir wissen es nicht, da bisher dazu Quellen fehlen. An und für sich bedeutet die Bezeichnung „Hofmark“ nach heutigem Verständnis nur die Niedergerichtsbarkeit über einen ganzen Ort oder einzelne Höfe davon für einen weltlichen oder kirchlichen Landesherrn. Der Bestand im Marktarchiv Frontenhausen setzt erst mit der Urkunde von 1386 ein.

 

Ein weiteres Indiz für ein älteres bestehendes Marktrecht ist eine Urkunde des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München (KU Aldersbach, 00528.2, ausgestellt am 19. Februar 1385). Univ.-Doz. Dr. phil. habil. Robert Klugseder von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bearbeitet die Traditionen des Klosters Aldersbach, weiter flussabwärts im Vilstal gelegen. Er hat auf diesen Umstand hingewiesen. In der Urkunde von 1385 (!) wird Frontenhausen bereits als Markt bezeichnet.

 

Aufstellung der im Archiv des Marktes Frontenhausen vorhandenen originalen Permanenturkunden:

Dr. Fritz Markmiller (früherer Kreisheimatpfleger von Dingolfing-Landau) hat erstmalig in der Festschrift „Der Markt Frontenhausen im Mittleren Vilstal“, bearbeitet von Dr. Hans Mirtes, herausgegeben 1986 vom Markt Frontenhausen (Seite 30 – 37) im Aufsatz „Rechte und Freiheiten des Marktes Frontenhausen“ dessen im gemeindlichen Archiv aufbewahrte Urkunden ediert. Aus seinem Text wird fortfolgend zitiert.

 

 

Urkunde Nr. 1 - 1386 Dezember 13

Siegel des Ausstellers fehlt

Ausstellungsort: Landshut, St. Luzientag 1386

 

Urkunde 1 außen Urkunde 1 innen

Nach dem Übergang von Frontenhausen im April 1386 an die wittelsbachische Landesherrschaft bestätigt der neue Landesherr, Herzog Friedrich, jetzt dem Ort die auch andernorts gewährten Privilegien (…allew di recht, freyheit und gut gewonheit, di ander unser stet und märkcht in unserm lande zu Nidern Beyrn habend“). Besonders aber werden die hier üblichen drei Jahrmärkte an Christi-Himmelfahrt (dem „heiligen auffert tag“, der bis heute abgehalten wird, also über 600 Jahre lang), an Jakobi (dem Patrozinium der Pfarrkirche am 25. Juli) und am Barbara-Tag (dem 4. Dezember) erwähnt. Diese Märkte sollen „… auch all di recht haben, di ander jarmarkt in Nidern Beyrn habend“. Jahrmärkte waren damals und blieben es über Jahrhunderte eine große Einnahmequelle für die Marktkasse und damit für den Steuersäckel des Herzogs. Dieser schützte und privilegierte also im Wesentlichen seine eigene Einnahmequelle.

 

Aussteller der Urkunde war Herzog Friedrich der Weise (um 1339 - 4. Dezember 1393). Er war von 1375 bis 1392 Herzog von Bayern und von 1392 bis zu seinem Tod Herzog von Bayern-Landshut sowie ab 1374 langjähriger Reichslandvogt in Oberschwaben. Friedrich, ehrgeizig, tatkräftig, realistisch, übernahm 1375 gemeinsam mit seinen Brüdern Stephan III. und Johann II. die Regierung in Ober- und Niederbayern, wobei der Straubinger Anteil ausgeschlossen blieb. Außenpolitisch bildeten die Brüder unter seiner Führung mehr und mehr eine gemeinsame Front. Dies verlieh ihnen Gewicht in der Reichspolitik, besonders im Städtekrieg. 1375 schloss sich Herzog Otto V. der gemeinsamen Regierung der drei Brüder an. Im gleichen Jahre vollzogen die vier Herzoge eine verwaltungsmäßige Trennung. Stephan und Johann erhielten Oberbayern mit München, Otto und Friedrich Niederbayern mit Landshut. Eine grundsätzliche Teilung wurde noch einmal vermieden. Am 19. November 1392 teilten die drei noch lebenden Brüder dann endgültig. Friedrich nahm für sich den geschlossensten und besten Teil, die niederbayerischen Länder mit Landshut, der Rest wurde geteilt und zwischen Stephan und Johann verlost. (Quelle: Siegfried Hofmann: Friedrich, Herzog von Bayern. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961)

 


Urkunde Nr. 2 - 1450 November 18

Siegel des Ausstellers ist zerbrochen anhängend

Ausstellungsort: Landshut Sonntag nach Martini 1450

Unterzeichner: Andreas Loder, cancellarius

 

Urkunde 2 außen Urkunde 2 innen

 

Dieses Privileg anlässlich der Regierungsübernahme Herzog Ludwig IX., des Reichen, beinhaltet drei ältere Vergünstigungen für Frontenhausen. Als erstes die bereits oben benannten drei Jahrmärkte. Die zweite spricht von der Erteilung des Geleitrechts am 12. April 1416 durch seinen Vater, Herzog Heinrich XVI. den Reichen von Bayern (1386 - 1450) („… das sy ainem yeden gaste, der dy land pawet um erber sachen bei in auf drey tag wol gelaitt geben mügen und an drein jarmarckten ain yeder, der sy haimsucht, achttag vor und nach glaitt haben soll“) Die Originalurkunde dazu ist nicht erhalten geblieben, aber in den Regesta Boica XII/294 findet sich ein Abdruck mit dem Ausstelldatum 8. September 1418. Als dritte Gunst wird die Verlegung der Landschranne 17 und des Schergenamtes, also des Gerichtssitzes, von Gerzen nach Frontenhausen ohne Angabe eines Datums benannt. („… das man dy lantschrann und scherigenampt von Gerzen, Ahaim, Erling, Wenndlkirchen und Spechtrain bey in besitzen soll.“) Nach Markmiller ist für dieses Privileg ebenfalls das Jahr 1418 in Betracht zu ziehen.

 

Ludwig IX. der Reiche (23. Februar 1417 - 18. Januar 1479) war Herzog von Bayern-Landshut in den Jahren 1450 bis 1479. Er war der zweite der drei „reichen Herzöge“, die im 15. Jahrhundert regierten.

König Ludwig der Reiche

Herzog Ludwig der Reiche - Autor/-in unbekannt - Die Chronik Bayerns. Chronik Verlag, 3. Auflage, 1994, S. 145 (Quelle – gemeinfrei aus Wikipedia)

 

Ludwig hatte in seiner Kindheit und Jugend unter der bis zum Geiz reichenden Sparsamkeit des Vaters, Herzog Heinrich XVI., zu leiden. Als Reaktion hierauf entwickelte er eine Prunkliebe, die sich erstmals 1452 anlässlich seiner Vermählung mit Amalia von Sachsen entfaltete. Sein eigentlicher politischer Gegenspieler auf Reichsebene war Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg. Innenpolitisch wandte sich der Herzog verstärkt dem Landesausbau und der wirtschaftlichen Konsolidierung zu. Erst 1472 konnte er seinen Plan in die Tat umsetzen, die Gründung der ersten bayerischen Universität in Ingolstadt. Die Differenzen zwischen ihm und Albrecht Achilles schienen endgültig beigelegt, als Albrecht – wie auch der Kaiser – 1475 zur Hochzeit von Ludwigs Sohn Georg mit der polnischen Königstochter Hedwig nach Landshut kam. Wenige Jahre später starb Ludwig, nachdem er lange an Gicht und Übergewicht gelitten hatte. (Quelle: Johannes Laschinger: Ludwig IX. der Reiche. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 15,Duncker & Humblot, Berlin 1987)

 


Urkunde Nr. 3 - 1480 Januar 8

Siegel des Ausstellers fehlt.

Ausstellungsort: Landshut Sonntag nach St. Ehrhardstag 1480

 

Urkunde 3 außen Urkunde 3 innen

 

Georg, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt auf Bitten unser lieb getruen gemeinklich die burger unsers marckts Frannttenhawsen ihre Briefe, Privilegien, Gnaden und Freiheiten, Rechte und alte gute Gewohnheiten und zwar die Briefe, die sein Vater Ludwig schon bestätigt hat.

 

Georg der Reiche (15. August 1455 - 1. Dezember 1503) war von 1479 bis zu seinem Tod Herzog von Bayern-Landshut. Er war der dritte und letzte der drei „reichen Herzöge“. Bekannt ist er vor allem als Bräutigam bei der Landshuter Hochzeit von 1475.

Herzog Georg der Reiche

Herzog Georg der Reiche, Bildnis von Peter Gertner, Öl auf Holz, um 1531/32 (gemeinfrei aus Wikipedia)

 

1480 reiste er nach Wien und suchte Kaiser Friedrich III. vergebens für eine Aussöhnung mit Matthias von Ungarn und einen gemeinsamen Türkenfeldzug zu gewinnen. Innerhalb der nächsten Jahre verfolgte er mit seinem Vetter Herzog Albrecht von Bayern-München eine gemeinsame bayerische Hausmachtpolitik. In seinem Testament hatte er 1496, weil er keinen männlichen Erben hatte, entgegen dem Wittelsbacher Teilungsvertrag von 1392, seine Tochter Elisabeth als Erbin eingesetzt und vermählte sie 1499 mit Ruprecht von der Pfalz, dem 2. Sohn seines Schwagers Philipp. Er beschwor dadurch den Landshuter Erbfolgekrieg (1503–05) herauf. Im Innern führte Georg anfangs ein straffes Regiment. Unkluges Verhalten und Zügellosigkeit in den letzten Lebensjahren haben sein Andenken in der Nachwelt verdunkelt. (Quelle: Sebastian Hiereth: Georg der Reiche, Herzog von Bayern-Landshut. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964)

 


Urkunde Nr. 4 - 1506 November 17

Siegel des Ausstellers fehlt.

Ausstellungsort: Landshut Eritag 

vor St. Elisabeth 1505

 

Urkunde 4 außen Urkunde 4 innen

 

Albrecht, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt auf Bitten unser lieb getruen der rate und gemainiclich die burger unsers marckts Franntenhawsen alle Freiheiten und Handfesten die ihnen von seinen Vorgängern ausgestellt worden sind.

 

Albrecht IV. Herzog von Bayern, genannt „der Weise“, (15. Dezember 1447 - 18. März 1508) war von 1465 bis 1505 Herzog von Bayern-München sowie von 1505 bis 1508 Herzog von Bayern.

Albrecht IV.

Albrecht IV. Herzog von Bayern, 1535. Gemälde von Barthel Beham (1502-1540), Staatsgalerie Neuburg. (Quelle gemeinfrei aus Wikipedia)

 

Ursprünglich war er zum Geistlichen bestimmt und ausgebildet worden. Seine sittliche Reinheit, seine oft fast unheimliche Gründlichkeit bei Rechnungen und Akten, seine friedlich erwirkten, aber ziemlich absolutistischen Reformen und seine opferreichen Unternehmungen trugen ihm Wertschätzung aber nicht immer Beliebtheit  ein. Allmählich rang er auch die Versuche besonders der niederbayerischen Ritter nieder, ihre Sonderstellung zu erweitern. 1488 setzte er die staatliche Kontrolle über das Kirchenvermögen fest. Ein dauernder Erfolg war die im Landshuter Erbfolgekrieg 1503/05 erkämpfte Wiedervereinigung Ober- und Niederbayerns. Die wiederbegründete Staatseinheit krönte er 1506 durch das Primogeniturgesetz. Er ließ die Renaissance in München einziehen. (Quelle: Hans Rall: Albrecht IV., der Weise. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953)

 


Urkunde Nr. 5 - 1512 September 20

Siegel des Ausstellers fehlt.

Ausstellungsort: Landshut Montag St. Matheus ap. Abend 1512

 

Urkunde 5 außen Urkunde 5 innen

Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt auf Bitten (wie vor) ihre alte Freiheit und Handfeste.

 


Urkunde Nr. 6 - 1525 November 21

Siegel des Landesherrn fehlt

Ausstellungsort: Landshut Erchtag (Dienstag) nach Elisabeth 1525

 

Urkunde 6 außen Urkunde 6 innen

 

In dieser Urkunde wurde dem Markt Frontenhausen bestätigt, dass er einer alten Übung folgend in seinem Rechtsbezirk liegende Immobilien besteuern konnte. In einer Streitsache entschied der herzogliche Rentmeister Chunrad Zeller von Landshut, dass etliche Urbars- und Gerichtsleute aus dem Gericht Teisbach (von Leuttersdorf, Pregndorf, Marchlkouen und Ernnstain) dem Kammerer und Rat des Markts Franntenhawsen die bestrittene jährliche Markt-, Land und Reissteuer zu zahlen hatten, da diese Übung immer schon war. Frontenhausen konnte anhand der vorgelegten Steuer- und Anlagenregister nachweisen, dass das Einbringen der Steuer als gebräuchlich zu betrachten sei.

 

Wilhelm IV. der Standhafte (13. November 1493 - 7. März 1550) war ab 1508 Herzog von Bayern.

Wilhelm IV. von Bayern

Wilhelm IV. von Bayern, 1526, Hans Wertinger (1465–1533), Alte Pinakothek (Quelle aus Wikipedia gemeinfrei)

 

Im Jahr 1511 wurde Wilhelm IV. Alleinregent, was schon bald zu einem Konflikt mit seinem jüngeren Bruder Ludwig führte, da dieser das Primogeniturgesetz von 1506 als für sich nicht geltend betrachtete. Zu seinem wichtigsten Berater machte Wilhelm den promovierten Juristen Leonhard von Eck. Anfangs den Reformideen Martin Luthers durchaus positiv gesonnen, berieten die beiden Brüder im Februar 1522 auf der Konferenz von Grünwald das weitere Vorgehen "des Luthers sach betreffend" und entschieden sich dabei für die alte Kirche. Die frühe Unterdrückung der neuen Lehre wie auch die bessere Situation der Bauern führten dazu, dass Bayern vom Bauernkrieg weitgehend verschont blieb. Der außenpolitische Kurs Wilhelms IV. und seines Bruders war trotz des Festhaltens an der alten Kirche durch die stete Abgrenzung zu den Habsburgern bestimmt. Wilhelm IV. beauftragte zahlreiche bedeutende Künstler. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass er 1516 das bis heute geltende Reinheitsgebot für das bayerische Bier erließ. (Quelle Wikipedia gemeinfrei)

 


Urkunde Nr. 7 - 1551 September 5

Siegel des Ausstellers fehlt

Ausstellungsort: München Samstag 5. IX 1551

 

Urkunde 7 außen Urkunde 7 innen

 

Albrecht, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt Rat und Bürgern des Marktes Frontenhausen Briefe und Handfesten seiner Vorfahren.

 

Albrecht V., der Großmütige (29. Februar 1528 - 24. Oktober 1579) war ab 7. März 1550 bis 1579 Herzog von Bayern. Seine Herrschaft war ebenso bedeutsam für die Ausbreitung der Gegenreformation in Deutschland wie auch für die Entfaltung der Renaissance in Bayern.

 

Albrecht V. Albrecht V. 2

Links: Albrecht V. 1545, Jugendbildnis von Hans Mielich (1516–1573), (Alte Pinakothek, München). /Quelle Wikipedia, gemeinfrei) Rechts: Albrecht V., 1556 - Autor/-in unbekannt; Bayerisches Nationalmuseum (Quelle Wikipedia -gemeinfrei)

 

Der Herzog wurde in Ingolstadt unterrichtet und streng katholisch erzogen. Mit der Herrschaftsübernahme begann eine aufbauende Tätigkeit, die sich zielbewusst bis zu seinem Tode fortsetzte. Das Land war in keinem guten Zustand: die Finanzen erschöpft, die Verwaltung mangelhaft, das Volk und vor allem die Geistlichkeit verwildert. Weite Kreise von Adel und Bürgertum strebten dem Protestantismus zu. Er lehnte jedoch die neue Lehre ab und setzte die bereits von seinem Vater begonnene Rekatholisierung fort. 1575 wurde in Ingolstadt, 1559 in München ein Jesuitenkolleg errichtet. Damit stieg der Einfluss des Jesuitenordens auf Hof und Familie des Herzogs. Visitationen sorgten für Hebung der Geistlichkeit, eine strenge Zucht schaltete alles Nichtkatholische aus, und der 1570 eingesetzte „Geistliche Rat“ wurde die Behörde für alle gegenreformatorischen Maßnahmen. Er verschaffte seinem nachgeborenen Sohn Ernst viele Bistümer so zuletzt 1583 das Erzbistum Köln und damit die Kurwürde (Secundogenitur). Damit hatte er für Bayern am Rhein eine Stellung gewonnen, die für zwei Jahrhunderte standhalten sollte. Er war eine naturliebende, musisch begabte Persönlichkeit. Er zog Musik und Jagd und die Sammlung von Kunstwerken und Büchern eigentlich der Politik vor. Das Ergebnis seiner Regierung war, dass Bayern eine politisch-kulturelle Macht geworden, dass jeder Widerspruch gegen die katholische Kirche im Lande beseitigt und der Landtag zurückgedrängt war. (Quelle: Walter Goetz: Albrecht V.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953)

 


Urkunde Nr. 8 - 1585 Juni 25

Siegel des Ausstellers anhängend, Sekret

Ausstellungsort: München Erchtag (Dienstag) nach Johann Bapist 25. VI. 1585

 

Urkunde 8 außen Urkunde 8 innen

 

Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt Rat und Bürgern des Marktes Frontenhausen Briefe und Confirmationen ihrer Handfesten seiner Vorfahren.

 

Wilhelm V. der Fromme (29. September 1548 - 7. Februar 1626)

Wilhelm V. der Fromme

Wilhelm V., (um 1596) Gemälde von Hans von Aachen (1552–1615), (Quelle Wikipedia gemeinfrei)

 

Wilhelm war vom 24. Oktober 1579 bis zu seiner Abdankung am 15. Oktober 1597 Herzog von Bayern. Seine Herrschaft war ebenso bedeutsam für die Entfaltung der Kunst des Manierismus in Bayern wie auch für den Erfolg der Gegenreformation in Deutschland. An seine prunkvolle Hochzeit 1568 erinnert noch heute das Glockenspiel am Münchner Rathaus, auch die epochale Michaelskirche und das Hofbräuhaus gehen auf Wilhelm zurück, ebenso die Anfänge von Schloss Schleißheim. (Quelle: Wikipedia gemeinfrei)

 


Urkunde Nr. 9 - 1598 April 29

Siegel beider Komissare fehlt

Kein Ausstellungsort

 

Urkunde 9 außen Urkunde 9 innen

 

Rechtsstreit vor der Herzoglichen Regierung in Landshut zwischen Caspar Kheller, Jur. Can. Lic und Pfarrer zu Frantnhausen als Kläger und dem Rat und Kammerer daselbst als Beklagte. Gegenstand war eine Tür/ein Eingang, welche der Pfarrer mit dem Bau eines Zimmers auf dem Grund des Pfarrhofes durch die Marktmauer hat brechen lassen. Die wollten die von Frontenhausen nicht gestatten lassen. Kommissare zur Ortsbesichtigung und zur gütlichen Hinlegung des Streits waren der fürstliche Rat und Rentmeister zu Landshut, Stephan Schleich zu Achdorf und Harbach, sowie der Pfleger von Teisbach, Hanns Simon von Munichaw zu Laberweintting. Ergebnis war, „dass das Türl in der Mauer bleiben durfte, da es schon die Vorgänger des Pfarrers hatten. Aber es musste zukünftig mit Planken versehen und vom Pfarrer unterhalten werden. Auch musste dieses Türl täglich durch den Pfarrer verschlossen werden und niemand darf mehr ein- oder ausgelassen werden. Zu den Zeiten der gefreiten Jahrmärkten haben die von Frontenhausen das Recht, die Sperrung selbst vorzunehme und den Schlüssel an sich zu nehmen.“

 


Urkunde Nr. 10 - 1602 August 20

Siegel des Ausstellers fehlt, aber eigenhändige Unterschrift des Herzogs.

Ausstellungsort: München 20 VIII 1602

 

Urkunde 10 außen Urkunde 10 innen

 

Maximilian, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bestätigt Rat und Bürgern des Marktes Frantenhausen deren Freiheiten wie vor.

 


Urkunde Nr. 11 - 1622 Juli 19

Siegel Regimentssekret (anhängend)

Ausstellungsort: Landshut 19 VII 1622

 

Urkunde 11 außen Urkunde 11 innen

 

Die in dieser Urkunde geregelte Auseinandersetzung zwischen Kammerer und Rat zu Frantenhausen mit dem fürstlichen Rat und Pfleger zu Teispach greift erstmals in das Verhältnis zwischen kommunaler Selbstverwaltung und staatlicher Obrigkeit ein. Gegenstand des Streits war die Übergabe fremder Personen aus den Bürgerhäusern und anderer Punkte halber, in denen sich die von Frontenhausen beschwerten, wie ihnen ein unverhoffter Befehl zugekommen, dass hinfüran die Durchsuchung des unzulässigen Fleischspeisens nicht alleine in Beisein des Landgerichtsamtmannes vorzunehmen, sondern auch der Amtmann von fürstlichen Landgericht wegen diejenigen, die in ihren Bürgerhäusern von den Auswendigen verbrochen, ganz unbefragt des Marktkammers (Bürgermeister) in wissentlich bekannten Fällen zu suchen befugt sein solle, welches aber dem alten Herkommen und des Marktes Freiheiten zuwider sei und vielmehr sie, vorab der Hinausgebung der auswendigen Personen aus den Bürgerhäuern seien. Damit wird ein Aspekt des Asylrechts angesprochen, eines Grundrechts der verfassten Bürgergemeinde. Beide Parteien sind vor den Viztum Johann Christoph von Preißing, Freiherr von Altenpreißing und Khopfspurg, Herren zu Hohen Aschau und Seldenhueben und anderen Anwälten und Räten der fürstlichen Regierung zu Landshut gekommen. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Schriften und mündlichen Weisungen. Weil die von Frontenhausen ihre Ansicht besser als der Pfleger beweisen konnten, sollen sie bei ihrem alt erwiesenem Herkommen mit Herausantwortung der verbrechenden auswendigen Personen aus ihren Bürgerhäusern fürderhin gelassen werden, unter Hintanstellung von Ungleichheit und Fahrlässigkeit. Trotz den im Zeitalter der Gegenreformation als notwendig, moral- und religionserhaltend erachteten Nachforschungen in Bezug auf Einhaltung der Kirchengesetzte, obsiegte in diesem Falle also das bewiesene Privilegienrecht des Marktes Frontenhausen.

 


Urkunde Nr. 12 - 1630 Juli 9

Siegel des Markts Frontenhausen und des ehrnfeste Hanns Leydlen, Zachreisischer Richter zu Morlhlkouen, beide Siegel fehlen

Siegelbittzeugen: die ehrbaren Hanns Zainiger, Hufschmied, und Pauluß Jägerhueber, Kramer, beide Bürger zu Frontenhausen

Ausstelldatum: 9. VII. 1630

 

Urkunde 12 außen Urkunde 12 innen

 

Diese Urkunde befindet sich im Marktarchiv, weil der Rat von Frontenhausen auch die oberste Gewerbeaufsicht in seinem Rechtsbereich ausübte. Ausstellung, Einzug, Veränderungen und Übergang von Gewerberechten waren seiner Kontrolle unterworfen. Es geht um den Verkauf eines Hauses mit einer uralten Bäckenbackstattsgerechtigkeit. Diese Gerechtigkeit soll in einem anderen Haus nun eingerichtet werden, wogegen sich das Handwerk der Bäcker nicht nur beim Rat sondern auf bei der kurfürstlichen Regierung beschwerte, dass man dieser Gerechtigkeit nicht mehr mächtig sei und die Umsetzung in des Käufers Haus nicht gestattet werden dürfe und abzuschaffen sei. Der Käufer wurde vom Rat abgewiesen und an die Regierung verwiesen. Das Landgericht Teispach hat ihm dann nach Augenschein vor Ort recht gegeben, während die Bäckerzunft abgewiesen wurde.

 

Maximilian I. (17. April 1573 - 27. September 1651) war ab 1597 Herzog von Bayern und ab 1623 Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches.

Maximilian I.

Herzog Maximilian I. (1573-1651), Kurfürst von Bayern, Kniestück, Bayerisches Armeemuseum (Quelle Wikipedia gemeinfrei)

 

Maximilian, der bedeutendste Wittelsbacher neben Kaiser Ludwig dem Bayern und König Ludwig I., wurde in eine Welt des Frühabsolutismus, der Gegenreformation und der Katholischen Reform geboren. Ab 1593 erfolgte die allmähliche Übernahme der Regierungsgeschäfte für seinen resignierenden Vater bis zum endgültigen Regierungsantritt am 4.2.1598. Die schwere Verschuldung des bayerischen Staates zwang Maximilian im ersten Jahrzehnt seiner Regierung zur strikten Konzentration auf innenpolitische Probleme. Es gelang ihm, das Herzogtum durch Rationalisierung, Kontrolle und wirtschaftliche Entwicklung binnen weniger Jahre auf eine neue finanzielle Basis zu stellen. Beim Regensburger Deputationstag 1623 wurde er auf Lebenszeit mit der pfälzischen Kurwürde belehnt. Die Sicherung von Kurwürde und Oberpfalz für sein Haus blieb auch künftig sein zentrales Ziel im Dreißigjährigen Krieg. Der Westfälische Friede von 1648 sicherte ihm und seinem Haus endgültig die Kurwürde und die Oberpfalz. In den folgenden Jahren hat Maximilian noch begonnen, die schweren Schäden zu beseitigen, die Land und Volk durch Krieg und Seuchen erlitten hatten. Es war eine Modernisierung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, die gleichzeitig den Auf- und Ausbau frühabsolutistischer Herrschaft beinhaltete. In den unter fürstlicher Leitung modernisierten Staat wurde auch die Kirche eingebunden. Hinter diesem Einsatz stand die ausgeprägte persönliche Religiosität des Kurfürsten, die sich in religiös bestimmter Lebensführung und zahlreichen frommen und milden Stiftungen äußerte. Auch die großzügige Förderung von Kunst und Kunsthandwerk diente sowohl religiösem Ausdrucksverlangen wie fürstlicher Repräsentation. (Quelle: Dieter Albrecht: Maximilian I. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot,Berlin 1990)

 


Urkunde Nr. 13 - 1661 August 6

Siegel des Ausstellers fehlt (große Holzkapsel hängt an weiß-blauer Schnur)

Ausstellungsort: München 6 VIII 1661

Eigenhändige Unterschrift des Kurfürsten

 

Urkunde 13 außen Urkunde 13 innen

 

Ferdinand Maria, Kurfürst etc. bestätigt Rat und Bürgern des Markts Frantenhausen deren Freiheiten wie vor.

 

Ferdinand Maria von Bayern, genannt der Friedliebende (31. Oktober 1636 - 26. Mai 1679) war seit 1651 Kurfürst von Bayern.

Ferdinand Maria von Bayern

Kurfürst Ferdinand Maria, Gemälde von Paul Mignard, 1674 (gemeinfrei aus Wikipedia)

 

Hohes Verantwortungsgefühl, Friedensliebe und tiefe Religiosität waren seine hervorstechenden Eigenschaften. Er sicherte Bayern eine 30jährige Friedenszeit bei hohem politischen Ansehen und großer wirtschaftlicher und kultureller Blüte. Außenpolitisch unterstützte er Österreich. Die stärksten Impulse gingen von ihm beim wirtschaftlichen Aufbau des im Dreißigjährigen Krieg verwüsteten Landes aus. Seine besondere Fürsorge galt dem Bauernstand. Wie sein Vater wahrte er das System der ausschließlichen Katholizität, übte aber das Staatskirchenrecht weniger nachdrücklich aus. Er leitete eine Zeit aktiver bayerischer Wirtschaftspolitik ein, die mit der Errichtung neuer Manufakturen, besonders für die Tuch- und Seidenerzeugung, und durch Zollerleichterungen für den Salzhandel nach Böhmen erste große Erfolge verzeichnen konnte. Die aus Dankbarkeit über die Geburt des Thronfolgers erbaute Theatinerkirche legt neben anderen Bauwerken Zeugnis ab von der weltfreudigen und religiösen Kultur Bayerns unter seinem friedliebenden Kurfürsten. (Quelle: Herbert Scherer: Ferdinand Maria. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961)

 


Urkunde Nr. 14 - 1762 Dezember 13

Siegel des Ausstellers (beschädigt, anhängend an weiß-blauer Schnur)

Ausstellungsort: München 13. XII. 1762

Eigenhändige Unterschrift des Kurfürsten

Josef Frieder, Antoni Giersinkh, Hofkammersekretär

 

Urkunde 14 innen 1

 

Urkunde 14 innen 2

 

Urkunde 14 außen 1 Urkunde außen 2

 

Maximilian III. Joseph, Kurfürst etc. bestätigt auf Anlangen des Markts Frontenhausen nach Bericht der Regierung in Landshut zur Hofkammer und von da zur Staatskommission und laut deren Gutachten die märktlichen Freiheiten auf Versuchen und Widerruf (Wir kennen den Anlass für diese Zusammenstellung der märktischen Befugnisse auf Grundlage alter Privilegien nicht, doch darf angenommen werden, dass sich der Markt gegen die „Obrigkeit“ des kurfürstlichen Pfleggerichts in Teisbach in seinem ureigensten Selbstverständnis der kommunalen Eigenverwaltung und -verantwortung juristisch absichern wollte. Dies gelang aber nur unzureichend. In 18 Artikel fasst die Urkunde das Ergebnis dieses Rechtsstreits zusammen.):

 

1. Der Markt soll wie über Auswärtige oder Bürger die Bestrafung vorzunehmen haben, im Falle von Pfändungen von Sträherechen oder Holzabschlagen in deren Gemeindegehölz.
2. Auf den Urbars- und allen anderen walzenden Untertanenstücken bleibt die Bestrafung beim kurfürstlichen Kastenamt oder Gericht Teysbach.
3. Die Bestrafung des Fischens im Markt- oder bürgerlichen Freiwasser soll dem Markt zugestanden werden.
4. Die Abstrafung der geringen Gotteslästerung und die Befugnis jene, welchen an Sonn- und Feiertagen oder während des Gottesdienstes unerlaubt gearbeitet haben, bleibt dem Gericht Teisbach in Form von Stein- oder Geldstrafen oder an der Schandsäule zu büßen, egal ob Fremde oder Bürger bzw. deren Kinder.
5. Das Pfleggericht hat die vorkommenden Frevel bei den Jahrmärkten in Frontenhausen, die es besuchen muss, abzustrafen. Dem Markt kann nur die Abstrafung jener Frevel zu diesen Zeiten zugestanden werden, die vom Zoll und dessen Nichtentrichtung abhängen.
6. Die Bestrafung wegen der übersetzten (zu großen) Hochzeiten und Stuhlfeste gebührt dem Markt.
7. Die Inventur bei den im Markt gelegenen Urbarsgründen wenn dergleichen Bürger innehaben sollten, gebührt auch dem Markt.
8. Dem Markt wird kein neuer Burgfried ausgezeigt.
9. Dem Markt bleibt der an den drei Jahrmärkten und das Jahr hindurch eingebrachte Zoll. Es folgen in vielen einzelnen Angaben die Höhe des zu zahlenden Zolls, so z.B. von einem durchführenden Pferd 5 Pfennige, in der 14 tägigen Freyung rund um die Jahrmärkte aber das Doppelte. Aber der Markt musste auch die Vilsbrücke, dann die Wege und Straßen um den Markt herum in einer Entfernung von ungefähr einer ¾ Stunde unterhalten. Ansonsten droht die wirkliche Aufhebung des Zolls.
10. Die Inventuren und Obsignationen (gerichtliche Versiegelung) bei allen fremden Personen und Ehhalten (Eheleuten) und auch bei den Prokuratoren und Amtleuten im Gericht Teisbach gebühren diesem.
11. Gegen die fremden oder auswärtigen Personen und Ehhalten, wenn es nicht Bürger und Bürgerkinder sind, hat der Markt keine Jurisdiktion.
12. Die bei den Jahrmärkten mit Verkaufsbrechung der Freiung und dergleichen entstehenden Vorfälle und Verbrechen verbleiben dem Gericht Teisbach abzustrafen.
13. Die von Frontenhausen haben auch in gemeinsten Rauf- und Injurienhändeln keine Jurisdiktion zu gaudieren. Deshalb kann ihnen auch die Abstrafung derjenigen Fremden, welche einen ihrer Bürger unrechtmäßig anklagen, nicht zugestanden werden, sondern die Abstrafung soll dem Gericht Teisbach vorzunehmen gebühren.
14. Der Markt hat über kein Delikt eine Cognition. Das Gericht Teisbach hat, außer besonderer Ursache, wenn es schon criminal casus, jedoch kein periculum in mora, denen von Frontenhausen allezeit vorläufige Nachrichten mündlich oder schriftlich zu geben, wenn es einen Deliquienten aus einem bürgerlichen Haus herausnehmen wolle.
15. Die nächtliche Visitation soll noch ferners wie bisher ihren Fortgang haben, zugleich auch der Gerichtsamtmann befugt sein, nach vorgenommener Visitation das Jahr hindurch nach seinem Gefallen in die Wirts-, Bräu- und auch ein anderes Bürgerhaus einzugehen und, was passiert, nachzusehen.
16. Es bleibt dabei, dass das Gericht Teisbach auch fernerhin die Bürgerverhöre zu Frontenhausen halten und die demselben abzuwandeln gebührende Bürgers- und Bürgerskinderwändel vorzunehmen hat und die von Frontenhausen diese getreulich und unverschwiegen anzuzeigen, die ins Malefiz einschlagenden Händel aber nach Teisbach zu Gericht zu verschaffen sind.
17. Dem Kastenamt Teisbach gebührt bei allen Urbarsstücken die Jurisdiktion, mithin dabei auch die Briefeerrichtung, Schätzung und anderes, wie auch dem Gericht Teisbach solche bei anderen, den Bürgern in Frontenhausen zugehörigen und im Gericht gelegenen walzenden Stücken zukommen soll.
18. Alle fürstlichen Beamten haben diese Bestimmungen einzuhalten und den Markt bei seinen Rechten zu schützen.

 

Zu beachten ist, dass in dieser Zeit die Exekutive und Jurisdiktion nicht geteilt war. Das Landgericht in Teisbach und das Rentamt in Landshut waren sowohl Verwaltungseinheit wie auch Gericht.

 

Maximilian III. Joseph Karl Johann Leopold Ferdinand Nepomuk Alexander von Bayern, kurz Max III. Joseph (28. März 1727 - 30. Dezember 1777), war seit 1745 Kurfürst von Bayern.

 

Maximilian III. Joseph

Maximilian III. Joseph als Kurfürst. Arbeit von Georg Desmarées (1697–1776) – aus Wikipedia, gemeinfrei

 

Da sich Bayern für eine Großmachtpolitik im Stil seiner Vorgänger als zu geschwächt erwies, schloss der Kurfürst schon bald nach seinem Machtantritt einen Sonderfrieden mit Österreichs Erzherzogin Maria Theresia und orientierte sich außenpolitisch an Habsburg. Auch im Siebenjährigen Krieg, in dem Bayern mit Österreich und Frankreich verbündet war, bemühte er sich, so bald wie möglich aus dem Konflikt auszuscheiden. Danach galt – wegen seiner Kinderlosigkeit – sein Hauptaugenmerk der Klärung der Erbfolge in Kurbayern und der Kurpfalz. Innenpolitisch galt es, die immense Schuldenlast des Landes abzubauen. Er betrieb eine begrenzte Reform der Verwaltung. Wichtiger war die Kodifikation des bayerischen Rechts. Außerdem verfolgte er eine Politik der Wirtschaftsförderung und des Landesausbaus. Als absolutistischer Herrscher versuchte er den Einfluss der Stände zu begrenzen und die Kirche so weit wie möglich unter den Einfluss des Staates zu stellen. Unter seiner Regentschaft wurde die Schulpflicht eingeführt und der Kurfürst war Förderer von Kunst und Wissenschaft. Mit Maximilian III. Joseph starb die bayerische Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm aus. Nach seinem Tod brach der Bayerische Erbfolgekrieg aus. (Quelle Wikipedia)

 

Literatur:
Georg Schwarz, Vilsbiburg. Die Entstehung und Entwicklung der Herrschaftsformen im niederbayerischen Raum zwischen Isar und Rott (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 37, München 1976); besonders Markt Frontenhausen, Seite 406 ff.
Fritz Markmiller, Entstehung und Entwicklung der Gerichte Landau, Dingolfing, Teisbach, Leonberg und Reisbach, in: Der Storchenturm 7; Dingolfing 1972, Heft 13, Seite 28-60.