Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen

Wo müssen Gewässerrandstreifen an den kleinen Gewässern im Landkreis Dingolfing-Landau angelegt werden? Nach Abschluss der Begehungen im Landkreis Landshut prüft das Wasserwirtschaftsamt von Januar bis März im Landkreis Dingolfing-Landau die kleinen Gewässerläufe fachlich vor Ort. ZIel ist die Ermittlung der Gewässer, an denen Gewässerrandstreifen angelegt werden müssen. Dies schafft Klarheit für die Landwirte in Dingolfing-Landau.

 

Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).

Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.

 

Die Ergebnisse, alle Gewässer an denen zukünftig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss, werden im Rahmen einer Vorabveröffentlichung auf der Homepage des WWA Landshut in Karten gemeindeweise dargestellt. Während dieser Vorabveröffentlichung haben Interessierte die Möglichkeit, Kenntnis über den vorläufigen Bearbeitungsstand zu erlangen und Rückfragen und Hinweise an das Team des Gewässerrandstreifenprojekts zu senden. Der Termin für die Vorabveröffentlichung wird zeitnah Landratsamt, Gemeinden, BBV, AELF und relevanten Verbänden sowie über weitere Informationsportale bekannt gegeben.

 

Eine Veröffentlichung des finalen Ergebnisses wird zum 01.07.2026 im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt angestrebt.

 

Mehr Infos finden Sie unter: www.wwa-la.bayern.de