Der Abwasserzweckverband ist verpflichtet die getrennte Abwassergebühr einzuführen. Bisher wurde die Abwassergebühr nur nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Dabei blieb das eingeleitete Niederschlagswasser unberücksichtigt. Durch die Neuregelung soll eine verursachergerechte Verteilung der Abwasserentsorgungskosten erzielt werden.
Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch, wenn bei einer Kommune die Kosten für die Niederschlagswasserabteilung gemessen an den gesamten Entwässerungskosten geringfügig (max. 12 %) sind. Dies ist jedoch beim Abwasserzweckverband nicht mehr gegeben. Der Abwasserzweckverband hat damit keinen rechtlichen Spielraum und ist zur Einführung der "getrennten Abwassergebühr" verpflichtet. Die getrennte Abwassergebühr wird voraussichtlich zum 01.01.2026 eingeführt.
Der Abwasserzweckverband möchtet im Rahmen einer Bürgerversammlung über die Vorgehensweise zur Einführung der getrennten Abwassergebühr informieren. Hierzu bekommt jeder Haushalt ein Schreiben mit einer Einladung.
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