Lichtbilderfassung

Lichtbilderfassung

Achtung! Ab 01.08.2025 dürfen wir zur Beantragung eines Ausweisdokuments keine papiergebundenen Lichtbilder mehr akzeptieren!

Wenn Sie ein neues Ausweisdokument benötigen müssen Sie digitale Lichtbilder vorlegen! Diese können Sie u.a. bei folgenden Anbietern in Dingolfing erstellen lassen:

- DM (dm-drogeriemarkt, Pappelweg 8, 84130 Dingolfing)

- Foto Mautner (Fotostudio und Fachgeschäft - Foto Mautner Dingolfing)

- Lichtbild Studiohaus (Lichtbild Studiohaus Dingolfing - Claudia Rohrmoser)

 

Sie erhalten die Passbilder in ausgedruckter Form und einen weiteren Ausdruck auf dem ein QR-Code zu finden ist. Um das Lichtbild aus der Cloud in den Ausweisantrag übernehmen zu können, benötigen wir bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokuments diesen QR-Code.

 

Zukünftig soll es möglich werden, auch direkt bei uns im Rathaus die biometrischen Passbilder erstellen zu können! Das Roll-Out der entsprechenden Geräte ist bereits in vollem Gange. Sobald der Automat zur Erstellung der Passbilder im Rathaus aufgebaut und In-Betrieb genommen wurde, werden wir Sie informieren.

 

Gesetzlicher Rahmen: Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden.

 

Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.

 

Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.