Im Nachgang zur letzten Verkehrsschau wurde Abstimmung mit der Polizeiinspektion Dingolfing und dem Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet Verkehrswesen, der "Mechtildisweg" und der "Tulpenweg" in eine Einbahnstraße umgewidmet. Die Einfahrt in den "Mechtildisweg" ist dabei künftig nur noch von der "Gangkofener Straße" her kommend erlaubt. Vom "Veilchenweg" ist die Einfuhr nur noch nach rechts in den "Tulpenweg" möglich.
Radfahrer dürfen in die entgegengesetzte Richtung fahren.
Entsprechende Beschilderung wurde durch den Bauhof angebracht.
Für den Rosenweg wurde eine einseitige Halteverbotszone errichtet. Das Halten und Parken ist ausschließlich entlang des Gehweges zulässig. Die neuen Verkehrsregelungen wurden mit Aufstellen der Verkehrsschilder wirksam.