Der Markt Frontenhausen hat in der Marktgemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2023 aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Satzung über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Frontenhausen (Wasserabgabesatzung - WAS) erlassen.
Die Satzung liegt im Rathaus Frontenhausen (Zimmer Nr. 9) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Satzung wird jederzeit auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung vom 22.12.1994 außer Kraft.