Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.12.2025 beschlossen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 8 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die bisherige Darstellung als "Fläche für die Landwirtschaft" ist nunmehr "Sondergebiet gem. § 11 BauNVO" und "Hecke/Feldgehölz" naturnah".
Nach Abschluss des Verfahrens wurde die Genehmigung beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Dingolfing-Landau. Mit Bescheid vom 20.02.2026, Az: 40-BPL-21-2025, hat das Landratsamt die Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.











