Erste Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt

Eheschließungsstandesbeamtin

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Städte und Gemeinden ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die allgemeinen Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 AVPStG nicht erfüllen. Voraussetzung ist, dass ihre Tätigkeit auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.


Da für diese Aufgabe grundlegende Kenntnisse des Personenstandsrechts erforderlich sind, nehmen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor ihrer Bestellung an einer entsprechenden Kurzschulung teil.
Erste Bürgermeisterin Gaby Seisenberger absolvierte diese Kurzschulung am 2. Juli 2026 gemeinsam mit weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landratsamt Landshut. Auf Grundlage des entsprechenden Beschlusses des Marktgemeinderats wurde sie mit Wirkung zum 3. Juli 2026 in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Marktgemeinde Frontenhausen bestellt.


Die offizielle Übergabe der Bestellungsurkunde erfolgte nun im Beisein des Zweiten Bürgermeisters Roland Vilsmaier. Damit kann Erste Bürgermeisterin Gaby Seisenberger künftig Trauungen im Standesamtsbezirk der Marktgemeinde Frontenhausen durchführen. Christian Dittrich als Leiter des Standesamtes Frontenhausen überbrachte die Glückwünsche zur Bestellung und wünschte Erster Bürgermeisterin Gaby Seisenberger für ihre neue Aufgabe viel Freude und Erfolg. Für die bevorstehenden Trauungen gab er ihr zudem die besten Wünsche mit auf den Weg – stets sympathische Brautpaare und viele schöne, unvergessliche Momente.