Biber Beauftragter

Auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und des bundesdeutschen Artenschutzrechts unterliegt der Biber strengen Schutzvorschriften. Daher ist es grundsätzlich verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Wohn- und Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Der Biberbeauftrate ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen, Hinweisen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Biber und seinen Lebensräumen. Er berät zu Präventionsmaßnahmen, vermittelt bei Konflikten und arbeitet eng mit den zuständigen Fachbehörden zusammen.

 

Ehrenamtlicher Biberberater für den Markt Frontenhausen ist Herr Josef Niedermaier.

 

Seine Tätigkeit umfasst:

  • die Mitwirkung bei Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Bibervorkommen
  • die Beratung und Information von Kommunen und weiteren Grundstückseigentümer über Gefahrenquellen, Schadensbilder, Abhilfemaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten
  • Mitwirkung bei der Durchführung von  Präventiv- und Zugriffsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausgleichszahlungen

Bauen und Wasser

Bauen

 

 

Wasser

 

Bürgerdienstleistungen

Passwesen

 

Meldewesen

 

Sonstige Onlineformulare

Fundbüro

 

Rente und Soziales

Rente

 

Soziales

Standesamt

 

Friedhofsverwaltung

Gewerbe, Gaststätten und Glücksspiel

Gewerbe

 

Gaststätten

 

Glücksspiel

Finanzen und Steuern

Finanzen

 

Steuern

 

Veranstaltung, Märkte, Sicherheit und Ordnung und Plakatierung

Veranstaltungen

 

Märkte

 

Sicherheit und Ordnung

 

Plakatierung

Verkehr, Parken und Naturschutz

Verkehr

 

Parken

 

Naturschutz

 

Bildung

Wahlen

Abfallwirtschaft, Bürgerbeteiligung

Abfallwirtschaft

 

Bürgerbeteiligung