Auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und des bundesdeutschen Artenschutzrechts unterliegt der Biber strengen Schutzvorschriften. Daher ist es grundsätzlich verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Wohn- und Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Der Biberbeauftrate ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen, Hinweisen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Biber und seinen Lebensräumen. Er berät zu Präventionsmaßnahmen, vermittelt bei Konflikten und arbeitet eng mit den zuständigen Fachbehörden zusammen.
Ehrenamtlicher Biberberater für den Markt Frontenhausen ist Herr Josef Niedermaier.
Seine Tätigkeit umfasst:
- die Mitwirkung bei Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Bibervorkommen
- die Beratung und Information von Kommunen und weiteren Grundstückseigentümer über Gefahrenquellen, Schadensbilder, Abhilfemaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten
- Mitwirkung bei der Durchführung von Präventiv- und Zugriffsmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausgleichszahlungen










