Helfen Sie mit und stellen Sie nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge nicht an den Straßenrand, wenn sich Schneefälle abzeichnen. Bezüglich der persönlichen Räum- und Sträupflicht wird um Beachtung der Verordnung des Marktes Frontenhausen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter gebeten. Eine unfallfreie und gesunde Winterzeit wünscht Ihnen ihre Marktverwaltung Frontenhausen