Herzlich willkommen beim Markt Frontenhausen!

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  • Stand: 26.08.2025 09:17

weiterführendes PDF: Stellenausschreibung - Raumpfleger/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Storchennest Stellenausschreibung - Raumpfleger/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Storchennest

Der Markt Frontenhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Raumpfleger/in für die Kindertagesstätte Storchennest in Teilzeit (12,50 Std./Woche)

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  • Stand: 14.08.2025 11:00

weiterführendes PDF: Stellenausschreibung - Mitarbeiter (m/w/d)  für die Kassenverwaltung in Teilzeit Stellenausschreibung - Mitarbeiter (m/w/d) für die Kassenverwaltung in Teilzeit

Der Markt Frontenhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Kassenverwaltung in Teilzeit (mind. 20Std/Woche).

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  • Stand: 14.08.2025 11:01

weiterführendes PDF: Stellenausschreibung - Auszubildende/n (m/w/d) im Ausbildungsbereich Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung - Stellenausschreibung - Auszubildende/n (m/w/d) im Ausbildungsbereich Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung -

Der Markt Frontenhausen sucht zum 01. September 2026 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) im Ausbildungsbereich Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung -

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Aktuelles aus der Marktverwaltung

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Zählerstandsmeldung für die Jahresrechnung des Wasserwerkes

Zur Feststellung des Wasserverbrauches bittet der Markt Frontenhausen seine Kunden der Wasserversorgung Frontenhausen ab 29.08.2025 bis spätestens 17.09.2025 um Meldung des aktuellen Wasserzählerstandes. Nicht abgegebene Zählerstände müssen nach dieser Frist geschätzt werden!
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Digitale Lichtbildaufnahmen mit PointID vor Ort in Pass- und Personalausweisbehörden bzw. Ausländerbehörden

Neues Aufnahmesystem PointID zur digitalen Lichtbildaufnahme im Rathaus vom Markt Frontenhausen verfügbar. Ab 20.08.2025 können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, im Rathaus Frontenhausen mit moderner Technik das Lichtbild aufnehmen lassen.
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss u. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan "SO Erneuerbare Energien Solarpark Wachlkofen"

Der Marktgemeinderat des Marktes Frontenhausen hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 beschlossen, dass ein Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) "Erneuerbare Energien Solarpark Wachlkofen" im Sinne des § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden soll. Auf der Fl. Nr. 1312 der Gemarkung Rampoldstetten ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant. Der Bereich wird derzeit überwiegend als Ackerland, in einem Teilbereich im Nordwesten auch als Grünland genutzt.
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss u. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 8

Der Marktgemeinderat des Marktes Frontenhausen hat am 29.07.2025 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Frontenhausen beschlossen. Auf der Fl. Nr. 1312 der Gemarkung Rampoldstetten ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant. Der Bereich wird derzeit überwiegend als Ackerland, in einem Teilbereich im Nordwesten auch als Grünland, genutzt.
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Bekanntmachung Wasserrecht Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Vils im Landkreis Dingolfing-Landau

Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
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Stellplatzsatzung wurde mit Wirkung ab 01. August erlassen

Mit Wirkung vom 01.10.2025 entfällt in Bayern u. a. die gesetzliche Pflicht bei der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen, weshalb der Marktgemeinderat zur Aufrechterhaltung dieser ursprünglich staatlichen Pflicht nun eine (kommunale) Stellplatzsatzung erlassen hat. Für Gebäude mit Wohnungen sind ab 01. August 2025 grds. zwei Stellplätze je Wohnung zu errichten.

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